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BGBl. Nr. 287/1990

kundgemacht 12.06.1990 RIS↗
287. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Bundesgesetz vom 16. Mai 1990 über die Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Kundmachung BGBl. Nr. 287/1990× zu Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag×

Änderungen durch diese Kundmachung

Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag neu § 0↗RIS↗