BGBl. Nr. 423/1991
423. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 467aufgehoben
Paragraph 467,
Ausstellung von Bestätigungen und Verzeichnissen über
hinterlegte und eingereihte Urkunden, Erteilung von Abschriften.