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BGBl. Nr. 423/1991

kundgemacht 06.08.1991 RIS↗
423. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 423/1991× zu Geo.×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) 2611 § 0↗RIS↗
§ 573neu
in Kraft ab 01.09.1991 · idF BGBl. Nr. 423/1991 § 573↗RIS↗

Form und Inhalt der Eintragungen

Paragraph 573,

  1. Absatz eins,Die Eintragungen im Hauptbuch sind in klarer, aber möglichst kurzer, schlagwortartiger Fassung vorzunehmen.
  2. Absatz 2,Zahlen sind nur in Ziffern zu schreiben; bei Geldbeträgen in Schilling hat die Angabe der Währung zu entfallen.
  3. Absatz 3,Bezieht sich eine Eintragung nur auf einen Miteigentumsanteil, so ist dieser in der Aufschrift der Eintragung durch die LNR anzugeben.