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BGBl. Nr. 517/1991

kundgemacht 26.09.1991 RIS↗
517. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Kundmachung BGBl. Nr. 517/1991× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973) 1 § 0↗RIS↗
§ 353geändertlit d
in Kraft 01.07.1990 – 26.09.1991 · idF BGBl. Nr. 325/1990 · danach: BGBl. Nr. 517/1991 § 353↗RIS↗
in Kraft 27.09.1991 – 18.03.1994 · idF BGBl. Nr. 517/1991 § 353↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. in vierfacher Ausfertigung
a) eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
b) die erforderlichen Pläne und Skizzen,
c) eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
sowie
d) für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmeplan Maßnahmenplan
und
… 5 unveränderte Absätze
2. in einfacher Ausfertigung
a) nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
sowie
b) die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.
Anmerkung
ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 517/1991