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BGBl. Nr. 60/1991

kundgemacht 08.02.1991 RIS↗
60. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe
Kundmachung BGBl. Nr. 60/1991× zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Einräumung von Privilegien und Immunitäten neu § 0↗RIS↗
§ 3neu

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