BGBl. Nr. 241/1992
241. Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs,der Schweiz, Polens, Schwedens, Norwegens, Portugals sowie Luxemburgs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 ADR betreffend Beförderung von Octafluorpropan
VEREINBARUNG zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens, Norwegens, Portugals sowie Luxemburgs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 ADR betreffend Beförderung von Octafluorpropan