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BGBl. Nr. 535/1992

kundgemacht 31.08.1992
535. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 535/1992× zu VfGH-Aufhebung V. d. Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V. d. Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing neu