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BGBl. Nr. 852/1992

kundgemacht 30.12.1992
852. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. Nr. 852/1992× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war neu