BGBl. Nr. 286/1994
286. Verordnung: Einbeziehung weiterer Arbeitnehmer in die Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend die Einbeziehung weiterer Arbeitnehmer in die Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal
Änderungen durch diese Kundmachung
Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal
neu
§ 2neu
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