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BGBl. Nr. 59/1994

kundgemacht 21.01.1994
59. Abkommen zwischem dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und dem Minister für Handel, Industrie und Marketing der Republik Uganda andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH EINERSEITS, UND DEM MINISTER FÜR HANDEL, INDUSTRIE UND MARKETING DER REPUBLIK UGANDA ANDERERSEITS, ÜBER DIE ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN ÜBER DEN URSPRUNG UND DIE HANDWERKLICHE HERSTELLUNG VON WAREN FÜR ZWECKE DER ZOLLFREIEN ODER ZOLLERMÄSSIGTEN EINFUHR NACH ÖSTERREICH
Kundmachung BGBl. Nr. 59/1994× zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr