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BGBl. Nr. 897/1994

kundgemacht 18.11.1994
897. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Königreiches Schweden über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES KÖNIGREICHES SCHWEDEN ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. Nr. 897/1994× zu Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Schweden)

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Schweden) neu