BGBl. Nr. 124/1995
124. Verordnung: Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger
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