BGBl. Nr. 278/1995
278. Verordnung: Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung — BHZÜV
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer überzogen wird (Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung — BHZÜV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu