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BGBl. Nr. 424/1995

kundgemacht 30.06.1995
424. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres, mit der die Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 424/1995× zu Anzeiger aufgebotener Wertpapiere

Änderungen durch diese Kundmachung

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