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BGBl. Nr. 699/1995

kundgemacht 25.10.1995
699. Verordnung: Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde
Kundmachung BGBl. Nr. 699/1995× zu Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde neu