BGBl. Nr. 880/1995
880. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung, BGBl. Nr. 434/1981, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
1
§ 2geändert
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