einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitspension im Falle dauernder Erwerbsunfähigkeit gemäß Paragraph 133, Absatz eins, GSVG, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, besitzt oder ein Alter erreicht hat, das ihn bei der Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Pension nach dem GSVG berechtigen würde, oder
BGBl. Nr. 112/1996
112. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Besondere Bestimmungen über die Zurücklegung von Konzessionen
Paragraph 9, Wurde die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung für das Taxi-Gewerbe (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3,) an den Eintritt einer Bedingung gebunden, so gilt die Anzeige über die Zurücklegung (Paragraph 86, GewO 1994) nur dann als erstattet, wenn der Konzessionsinhaber
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Zurücklegung zugunsten von Ehegatten, von Verwandten der geraden Linie, von Wahleltern, von Wahlkindern, von Kindern der Wahlkinder oder von Verwandten der Seitenlinie bis zum dritten Grad verfügt.