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BGBl. Nr. 213/1996

kundgemacht 09.05.1996
213. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III
Kundmachung BGBl. Nr. 213/1996×

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