das durch die Resolution 827 (1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. Mai 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1995,, errichtete Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien und
BGBl. Nr. 263/1996
263. Bundesgesetz: Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. TEIL
Allgemeine Bestimmungen
Internationales Gericht
Paragraph eins,
Der Begriff „Internationales Gericht“ im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet
- Ziffer eins
- Ziffer 2das durch die Resolution 955 (1994) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. November 1994 errichtete Internationale Gericht für Ruanda,
einschließlich der jeweils nach dem Statut eingerichteten Kammern und Anklagebehörden und der Mitglieder dieser Kammern und Anklagebehörden.