300. Verordnung: Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst
Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst
Kundmachung
BGBl. Nr. 300/1996× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst
neu
§ 0↗RIS↗