BGBl. Nr. 765/1996
765. Bundesgesetz: Änderung des Postgesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991
Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 278aufgehoben
Auszahlung von Geldbeträgen auf fremde Rechnung und von Postzahlungsanweisungen
Paragraph 278,
Für die Auszahlung von Geldbeträgen auf fremde Rechnung, insbesondere auf Grund von Anweisungen der Österreichischen Postsparkasse, und von Postzahlungsanweisungen, mit denen die Post Auszahlungen bewirkt, gelten die Bestimmungen der Postordnung, soweit nicht in besonderen Vorschriften anderes bestimmt ist.