Absatz eins,Bei einem Antrag auf Genehmigung von Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung oder auf Ermächtigung als verkehrspsychologische Untersuchungsstelle hat sich der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der sachverständigen Beratung einer Expertenkommission zu bedienen. Diese hat aus folgenden Mitgliedern zu bestehen:
- Ziffer einseinem Vertreter des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr,
- Ziffer 2einem Vertreter des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Bereich Psychologie),
- Ziffer 3einem Vertreter des Berufsverbandes österreichischer Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie,
- Ziffer 4einem Vertreter der Universitäten aus dem Bereich Verkehrspsychologie,
- Ziffer 5einem Vertreter der mit Führerscheinuntersuchungen betrauten Amtsärzte und
- Ziffer 6einem Vertreter der Österreichischen Ärztekammer.