BGBl. II Nr. 390/1997
390. Verordnung: Sitz der Eichämter und Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu