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BGBl. II Nr. 393/1997

kundgemacht 16.12.1997 RIS↗
393. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 393/1997× zu Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten 2 § 0↗RIS↗
§ 1geändert

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