BGBl. I Nr. 69/1997
69. Bundesgesetz: Änderung des Glücksspielgesetzes und des Gebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12bneu
Paragraph 12 b,
Bingo und Keno sind Ausspielungen, bei denen ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen von Zahlenkombinationen annimmt und durchführt, wobei Gewinne von den Spielteilnehmern durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den ermittelten Gewinnzahlen erzielt werden.