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BGBl. I Nr. 69/1997

kundgemacht 11.07.1997 RIS↗Parlament↗
69. Bundesgesetz: Änderung des Glücksspielgesetzes und des Gebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 69/1997× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Glücksspielgesetz (GSpG) 210 § 0↗RIS↗
§ 12bneu
in Kraft ab 01.10.1997 · idF BGBl. I Nr. 69/1997 § 12b↗RIS↗

Paragraph 12 b,

Bingo und Keno sind Ausspielungen, bei denen ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen von Zahlenkombinationen annimmt und durchführt, wobei Gewinne von den Spielteilnehmern durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den ermittelten Gewinnzahlen erzielt werden.