BGBl. II Nr. 79/1997
79. Verordnung: Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung auf die Post- und Telekom Austria AG ausgenommen sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung auf die Post- und Telekom Austria AG ausgenommen sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind
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