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BGBl. II Nr. 107/1998

kundgemacht 27.03.1998 RIS↗
107. Verordnung: Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Kundmachung BGBl. II Nr. 107/1998× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen neu § 0↗RIS↗