an anspruchsberechtigte Kammerangehörige für den Fall des Alters, der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit,
BGBl. I Nr. 169/1998
169. Bundesgesetz: Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998 und Änderung des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 97neu
Versorgungsleistungen
Paragraph 97,
Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind Leistungen zu gewähren
- Ziffer eins
- Ziffer 2an Hinterbliebene im Falle des Ablebens eines anspruchsberechtigten Kammerangehörigen.