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BGBl. I Nr. 190/1998

kundgemacht 30.12.1998 RIS↗
190. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Kundmachung BGBl. I Nr. 190/1998× zu Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.1998 · idF BGBl. I Nr. 190/1998 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
  2. Absatz 2,Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.