Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
BGBl. I Nr. 190/1998
190. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
- Absatz 2,Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.