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BGBl. II Nr. 258/1998

kundgemacht 07.08.1998
258. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG–Türkei und Teile von Erlässen des Bundesministers für Arbeit und Soziales gesetzwidrig waren
Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG–Türkei und Teile von Erlässen des Bundesministers für Arbeit und Soziales gesetzwidrig waren
Kundmachung BGBl. II Nr. 258/1998× zu VfGH-Ausspruch, dass der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG-Türkei und Teile von Erlässen des BMAS gesetzwidrig waren

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG-Türkei und Teile von Erlässen des BMAS gesetzwidrig waren neu