BGBl. II Nr. 241/1999
241. Verordnung: Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
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