BGBl. II Nr. 83/1999
83. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter