BGBl. II Nr. 143/2000
143. Verordnung: Zweite Verordnung über Nachweise für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Zweite Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Nachweise für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen