BGBl. II Nr. 179/2001
179. Verordnung: Befreiung der internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich von der Werbeabgabe
Verordnung der Bundesregierung über die Befreiung der internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich von der Werbeabgabe
Änderungen durch diese Kundmachung
Befreiung der internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich von der Werbeabgabe
neu
§ 2neu
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