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BGBl. III Nr. 96/2001

kundgemacht 22.05.2001
96. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Kundmachung BGBl. III Nr. 96/2001×

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