BGBl. II Nr. 97/2001
97. Verordnung: Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
Änderungen durch diese Kundmachung
Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
neu
§ 2neu
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