Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 37/2002

kundgemacht 08.02.2002
37. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. I Nr. 37/2002× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig war neu