BGBl. II Nr. 532/2003
532. Verordnung: Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen
neu
§ 5neu
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