BGBl. II Nr. 613/2003
613. Verordnung: Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV)
neu
§ 3neu
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