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BGBl. III Nr. 40/2004

kundgemacht 13.05.2004
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
Kundmachung BGBl. III Nr. 40/2004× zu Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition (Deutschland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition (Deutschland) neu