BGBl. II Nr. 115/2004
Änderung der Fahrprüfungsverordnung (4. Novelle zur FSG-PV)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (4. Novelle zur FSG-PV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertZ 7, Z 9
… 7 unveränderte Absätze
Allgemeine Prüfungsinhalte
§ 4.
Die theoretische Fahrprüfung muß jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:
1. Verkehrszeichen
2. Vorrangbeispiele
3. Partnerkunde
4. Fahrtauglichkeit
5. Allgemeine Fahrordnung
6. Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen
7. Gefahren, Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen
8. Fahrzeugtechnik
9. Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht
10. Überholen
… 4 unveränderte Absätze
11. Bewegen im Verkehr
12. Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente
13. Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen
14. Kreuzungen