BGBl. II Nr. 322/2004
Überwachungskostenverordnung - ÜKVO
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Kosten der Betreiber für die Mitwirkung an der Überwachung einer Telekommunikation (Überwachungskostenverordnung – ÜKVO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Paragraph 14,
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.