Absatz 2,Die Bedeutung dieser Signale ist für Vorübergehende durch Anschlag bekanntzumachen.
BGBl. II Nr. 358/2004
Sprengarbeitenverordnung – SprengV
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 163aufgehoben
Paragraph 163, (1) Als Warnungszeichen sind im Tagbau folgende Signale zu geben:
Erstes Signal - einmaliges langes Blasen oder Klopfen: Deckung
aufsuchen!
Zweites Signal - zweimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Es wird
geschossen!
Drittes Signal - dreimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Schießen
beendet!