BGBl. II Nr. 358/2004
Sprengarbeitenverordnung – SprengV
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 174aufgehoben
Paragraph 174, Vor der Verbindung der Schießleitung mit der Zünderkette hat der Schießbefugte mit einem Minenprüfer vom Sprengort aus den Isolationswiderstand der beiden Leiter gegeneinander zu prüfen.