BGBl. II Nr. 91/2004
Änderung der KBGG-Härtefälle-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung, mit der Kriterien für Härtefälle nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz festgelegt werden (KBGG-Härtefälle-Verordnung), geändert wird
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