BGBl. I Nr. 100/2004
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
Anl. 1neu
lädt …
Anl. 2neu
lädt …