BGBl. I Nr. 125/2004
Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005
Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 - StEG 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aufgehoben
römisch eins. Abschnitt
Ersatzpflicht
Paragraph eins, Der Bund hat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die durch eine strafgerichtliche Anhaltung oder Verurteilung entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile dem Geschädigten auf dessen Verlangen in Geld zu ersetzen.