wenn der Geschädigte den die Anhaltung oder Verurteilung begründenden Verdacht vorsätzlich herbeigeführt hat;
BGBl. I Nr. 125/2004
Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005
Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 - StEG 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3aufgehoben
Paragraph 3, Der Ersatzanspruch ist ausgeschlossen,
- Litera a
- Litera bin den Fällen des Paragraph 2, Absatz eins, Litera a und b, soweit die Anhaltung auf eine Strafe angerechnet worden ist;
- Litera cin den Fällen des Paragraph 2, Absatz eins, Litera b und c, wenn die Verfolgung lediglich deshalb ausgeschlossen war, weil der Geschädigte die Tat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen hat;
- Litera din den Fällen des Paragraph 2, Absatz eins, Litera c,, wenn an die Stelle der aufgehobenen Entscheidung lediglich deshalb eine für den Geschädigten günstigere getreten ist, weil inzwischen das Gesetz geändert worden ist.