Absatz eins,Der Antrag unterliegt einer Verfahrensgebühr im folgenden Ausmaß:
- Litera aWenn eine Gebührenzahlung oder sonst eine Handlung, die außer der Stempelgebühr noch einer besonderen Gebühr unterliegt, versäumt wurde, im Ausmaß der Gebühr, deren Einzahlung versäumt wurde oder die bei der Vornahme der versäumten Handlung zu entrichten ist, samt der allfälligen Zuschlagsgebühr;
- Litera bin allen anderen Fällen im Ausmaß der bei der Anmeldung zu entrichtenden Gebühr.