BGBl. I Nr. 149/2004
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9aneu
Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes
Paragraph 9 a,
Für Verfahren im Sinn des Artikel eins, des Anerkennungsprotokolls, Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, ist in Österreich die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zuständig.